Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Reservierungen und Buchungen
- Reservierung
Die Reservierung zwischen Ihnen und dem Hauseigentümer oder seinem Bevollmächtigten kommt mit der Entgegennahme Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anmeldung zustande. Mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert der Mieter die AGB und den Abschluss des Mietvertrages zwischen sich und dem Hauseigentümer.
Da die Korrespondenz i. d. R. per E-Mail stattfindet, ist der gesamte Schriftverkehr auch ohne Unterschrift gültig und rechtlich bindend.
2. Zahlung
Innerhalb acht Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Mietpreises per Banküberweisung zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig per Banküberweisung. In abgesprochenen Ausnahmen zwischen Hauseigentümer/ Hausverwaltung und Mieter spätestens vor Schlüsselübergabe, vor Ort in bar zu entrichten (aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine 200 und 500 Euro-Scheine entgegen). Eine verspätete Anzahlung oder Nichtzahlung des Restbetrags gilt als Rücktritt. Der Hauseigentümer oder Bevollmächtigte ist in diesem Fall berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten und die entsprechende Rücktrittsgebühr zu erheben.
3. Rücktritt und Storno
a.)Die Buchung wird durch den Eingang der Anzahlung, wie unter 2 beschrieben, rechtswirksam. Die Stornierung des Vertrages durch den Kunden kann jeder Zeit erfolgen, bedarf jedoch der Schriftform.
Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Leistungsträger einbehalten, bezogen auf den Gesamtpreis.
- Rücktritt bis 40 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
- Rücktritt 39 bis 20 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
- Rücktritt 19 Tage bis Mietbeginn 95% des Mietpreises (die nicht zu erstattenden 5% des Mietpreises sind für nicht entstandene Kosten für Wasser, Strom, etc.)
b.)Stornierung oder Rücktritt bei einer Pandemie
Bei einer Grenzschließung von seitens der spanischen Regierung erhalten Sie ihre Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 100,00€ rückerstattet (oder auf Wunsch einen Gutschein). In allen anderen Fällen – z.B. wegen einer Reisewarnung oder persönlichen Angst, gelten die unter
3.a.) aufgeführten Rücktritts- und Stornobedingungen.
4. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, dies kann nach Absprache, jedoch variieren. Die Mietzeit beginnt in der Regel Samstag um 15:00 Uhr und endet am Samstag um 10:00 Uhr. Außer es ist schriftlich ein anderer An- und Abreisetag vereinbart.
5. Anreise und Schlüsselübergabe
Der Anreisetag ist grundsätzlich Samstag, in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr. Für Anreise von 19:00 bis 21:00 Uhr berechnet die Hausverwaltung Euro 35,00 und ab 21:00 Euro 55,00 – für alle anderen Wochentage (inkl. Sonntage) gelten die gleichen Bedingungen.
6. Abreise
Am Abreisetag muss das Mietobjekt um 10:00 Uhr morgens besenrein und Müll frei verlassen sein. Sie können einen Abreisetermin freitags bis 19:00 Uhr oder samstags zwischen 7:00 und 10:00 Uhr vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie mit der Hausverwaltung (siehe Kontaktseite) rechtzeitig, aber mindestens zwei Tage vor Abreise, den genauen Zeitpunkt Ihrer Abreise, da in dieser Zeit mehrere Abreisen stattfinden und unter Umständen sonst Ihr Wunschtermin nicht möglich ist. Falls Sie nachts zwischen Freitag 19:00 Uhr und Samstag 7:00 Uhr abreisen, wird die Kaution nach anschließend erfolgter Abnahme des Mietobjektes – an Sie überwiesen (per Banküberweisung). Falls eine Abreise an einem anderen Tag erfolgt, muss ein genauer Termin mit der Hausverwaltung vereinbart werden und werden 10,00 Euro von der Hausverwaltung berechnet.
Eine Abreise sonntags ist nur nach vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung möglich. Auf eine sonn- u. feiertägliche Abreise besteht kein Anspruch.
7. Kaution
Bei Schlüsselübergabe ist die im Mietvertrag festgelegte Kaution in bar, zu entrichten (aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine 200 und 500 Euro-Scheine entgegen). Sie erhalten die Kaution bei Abreise in bar zurück. Dies setzt voraus, dass eventuelle Nebenkosten beglichen sind und das Ferienobjekt in ordnungsgemäßem Zustand an die Hausverwaltung übergeben wurde. Sollten Sie außerhalb der regulären Abreisezeiten von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr abreisen, z. B. nachts zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr, behält die Hausverwaltung die Kaution ein, um sie nach Abnahme des Mietobjektes, in ordnungsgemäßem Zustand, per Banküberweisung zurückzuerstatten (innerhalb 5 Banktagen, siehe auch unter Abreise).
Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Mietobjektes durch den Mieter, ist die Hausverwaltung berechtigt zusätzlich anfallende Reinigungskosten zu berechnen. Eventuell entstandene Schäden- (wie z. B. Glasbruch, defekte Nachtischlampen und weiterer Gegenstände beweglich oder verbaut) im Mietobjekt bzw. am Mietobjekt werden von der der Hausverwaltung die Kautionszahlung Einbehalten.
Der Außengrill ist vom Mieter in einem sauberen Zustand zu übergeben. Ansonsten behält die Hausverwaltung 50,00 Euro für die Reinigung ein.
Bei Verlust des Schlüsselsatz für die zur Verfügung gestellten Schließeinheiten (Grundstückseinfahrt, Eingangstüre Grundstück, Sicherheitsgitter, Haustüre, usw.), werden Ersatz der kompletten Schließung nebst Schlüsselmenge in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.
8. Nebenkosten & optionale Leistungen
Die Nebenkosten und optionalen Zusatzleistungen sind der Vereinbarung entsprechend zu bezahlen und werden auch für Kinder und Kleinkinder berechnet. Die nachträglich vereinbarte, zusätzliche Nebenkosten und optionale Zusatzleistungen sind vor Ort in bar an die Hausverwaltung zu entrichten.
Falls Nebenkosten nach Verbrauch vereinbart sind, sind diese spätestens bei Abreise zu entrichten.
Elektrofahrzeuge und weitere Verbraucher z. b. Wohnmobile/Wohnwagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und über eine dafür vorgesehene Steckdose (falls vorhanden) geladen/versorgt werden.
Bei nicht erfolgter schriftlicher Vereinbarung oder Nutzung einer anderen Steckdose wird die Kaution in voller Höhe einbehalten.
9. Personenzahl – Haustiere
9.1Bitte beachten Sie, dass das Haus nur maximal mit der in der Buchungsbestätigung/Rechnung enthaltenen namentlich genannten Personen und Personenzahl belegt werden darf. Die Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Der Vermieter oder die Hausverwaltung sind nicht verpflichtet, nicht namentlich genannte oder überzählige Personen zu akzeptieren.
9.2Haustiere
Sie sind nur berechtigt Haustiere mitzubringen, wenn Sie dies bei der Buchung mitgeteilt haben und dies auf der Bestätigung/Rechnung aufgeführt ist.
9.3 Änderung der Personenzahl oder mitbringen von Haustieren
Jegliche Veränderung des Reservierungsumfangs bedarf der zusätzlichen Vereinbarung mit dem Hauseigentümer und zieht ggf. eine Preiserhöhung oder bei nicht erfolgter schriftlicher Vereinbarung, die Auflösung des Vertrags mit der entsprechenden Stornozahlung nach sich. Die in der Buchungsbestätigung festgelegte, maximale Personenzahl und namentlich genannten Personen muss eingehalten werden. Sollte sich bei Ankunft oder während des Aufenthalts herausstellen, dass die gemeldeten Personen oder die maximale Personenzahl nicht eingehalten wurde, zieht dies eine sofortige Stornierung der Buchung nach sich, der Mietpreis muss voll entrichtet werden und das Mietobjekt darf nicht bezogen bzw. muss sofort verlassen werden.
10. Inventar
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar sorgsam zu behandeln und verpflichtet sich ferner, für Schäden aufzukommen, die durch sein eigenes Verschulden entstanden sind. Schäden und Beanstandungen sind montags nach Anreise oder innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme oder Auftreten bei dem Hausverwalter zu melden (siehe Kontaktseite), damit die Schäden beseitigt werden können. Mieter, die die Meldepflicht nicht berücksichtigen oder ohne Absprache mit der Hausverwaltung abreisen, verlieren jeglichen Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die im Haus vorhandenen Decken, Kissen und Matratzenschoner ausschließlich zum Bettzeug gehören, sie dürfen nicht als Strandunterlage, Auflage für Sonnenliegen oder gar als Polster für ein Haustier benutzt werden. Matratzenschoner ersetzen auch nicht die Bettlaken. Die Betten dürfen ohne Bettwäsche nicht benutzt werden, auch nicht mit Schlafsack.
Gartenmöbel (Stühle, Liegen, Sonnenschirme, usw.), Küchenutensilien (Löffel, Gabel, Messer, Teller, usw.) und die restlichen beweglichen Gegenstände im und am Mietobjekt dürfen nicht vom Grundstück entfernt werden. Die Benutzung der Betten, Sofas, Sessel und den Sitzgelegenheiten im Außenbereich des Miethaus durch Haustiere/Hunde ist nicht gestattet.
Markisen, Sonnenschirme müssen bei Verlassen des Grundstücks, bei Nacht und Regen geschlossen werden. Für den Fall, dass diese durch Wind, Hagel oder sehr Starken Regen beschädigt werden, müssen wir Ihnen die Reparatur oder den Ersatz in Rechnung stellen, bzw. von der Kaution einbehalten.
Bei Nutzung des Grills ist sicherzustellen, dass Sonnenschirme, Liegen und Außenmöbel nicht durch Funkenflug beschädigt werden. Falls dies nicht beachtet wird, werden die Kosten für Ersatz in Rechnung gestellt, bzw. von der Kaution einbehalten.
Internet-Router/Leitungen, WiFi, Sat-Receiver, TV und Bluetooth Lautsprecher. Es ist nicht gestattet , an diesen Geräten Manipulationen vorzunehmen, Einstellungen zu ändern, Apps zu installieren, usw. Sollten infolge Missachten die Geräte nicht mehr korrekt funktionieren oder Schaden entstehen, müssen wir Ihnen anfällige Arbeiten und Geräteschäden in Rechnung stellen.
Sämtliche Fernbedienungen (TV Geräte, SAT-Receiver, Klimageräte, Markiese, usw.) sind pfleglich zu bedienen und dürfen auch nur im Mietobjekt verwendet werden.
11. Haftung
11.1 Wenn das Mietobjekt aus Gründen, welche außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hauseigentümers oder seinem Bevollmächtigten liegen, nicht verfügbar ist, behält sich der Hauseigentümer oder sein Bevollmächtigter vor, den Vertrag unter Rückzahlung des einbezahlten Betrages aufzulösen.
Für Verminderung des Mietwertes in Folge vorübergehender, erhöhter Lärmemissionen, z. B. Baustelle, Verkehrsumleitung, sowie vorübergehender Ausfall elektrischer Geräte, Datenleitung (Internet) oder Störungen in der Wasser- und Stromversorgung übernimmt der Hauseigentümer oder sein Verwalter keine Haftung.
Andere eventuelle Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten und bereits bezahlten Mietpreis geltend gemacht werden.
11.2 Der Hauseigentümer und sein Verwalter schließen jede Haftung für eventuelle Schäden (Unfälle, Verluste, Verspätungen, usw.) aus.
12. Diebstahlverhinderung
Achten Sie bitte stets darauf, beim Verlassen des Mietobjekts alles Fenster, Türen und Gitter verschlossen zu halten und schalten Sie die Alarmanlage ein. Lassen Sie keinen Schlüsselsatz des Mietobjektes im Auto.
13. Wasser & Strom
Gehen Sie bitte sparsam mit dem Wasser und Strom um. Autowaschen ist grundsätzlich untersagt. Elektro/Hybrid-Fahrzeuge (z. B. Autos, Motorräder, E-Bikes/Pedelec, E-Scooter, usw.) dürfen nur nach vorgehender Vereinbarung und Anmeldung aufgeladen werden. Der Preis beträgt 0,40€ je kWh.
Sollten wir nachträglich feststellen, dass für die genannten Fahrzeuge ohne Vereinbarung/Nutzung aufgeladen wurden, werden die Kosten nachträglich eingefordert.
14. Klimaanlagen und Heizung
Die Klimaanlagen dürfen nur bei geschlossenen Fenstern und Haustüren betrieben werden. Der Kosten von Brennstoffen für die Zentralheizung wird nach Verbrauch zu den tagesaktuellen Preisen am Ende der Vermietung in Bar eingefordert.
Um unnötige Strom- und Heizkosten zu vermeiden, bitten wir Sie die Klimaanlagen und Heizung bei längerem Verlassen (mehr als 2-3 Std.) des Mietobjekt auszuschalten und die Fenster zu schließen, im Sommer idealerweise die Fensterrolladen zu schließen.
Für Vermietungen über Winter werden Verbrauchskosten für Klimaanlagen und Heizung gesondert berechnet, die schriftlich vereinbart werden.
15. Sanitäre Anlagen
Bitte beachten Sie, dass sanitäre Anlagen in südlichen Ländern teilweise störanfälliger sind. Werfen Sie keine Speisereste, Abfälle, Feuchttücher, Damenbinden/Tampons, usw. ins WC. Achten Sie auf gute Belüftung im Badezimmer, damit Kondenswasser schnellstmöglich trocknen kann und somit Schimmelbildung vorgebeugt werden kann.
16. Pool
Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr, Kinder und Kleinstkinder müssen beaufsichtigt werden. Die Poolnutzung ist für Haustiere/Hunde nicht gestattet (bei Nichtbeachtung, werden Reinigungskosten durch den Hauseigentümer oder Verwalter nach Aufwand geltend gemacht).
Alle Manipulationen an der Poolheizung und Pumpe/Filtersystem usw. sind verboten. Ab 23:00 Uhr gilt Nachtruhe. Bitte beachten Sie die Poolordnung.
17. Müll
Die örtliche Müllabfuhr holt den Müll nicht direkt auf dem Grundstück ab, sondern von zentralen Müllsammelstellen/Müllcontainer am Straßenrand. Bringen Sie bitte Ihren Abfall zu diesen Sammelplätzen. Bitte berücksichtigen Sie die Mülltrennung.
18. Grundreinigung
Die Grundreinigung muss durch den Mieter erfolgen, auch wenn die Endreinigung im Mietpreis enthalten ist. Die Grundreinigung umfasst das Spülen und Aufräumen des kompletten Geschirrs, Reinigung der Kochzeile, des Dampfabzuges und Spülbecken, Betten abziehen, alle Räume besenrein hinterlassen, Entsorgen des Mülls, Waschmaschine Tür- und Türinnenseite, incl. Gummidichtungen (die Türe leicht geöffnet lassen, damit die Trommel trocknen kann) und Waschmittelschublade reinigen, Trockner Tür- und Türinnenseite und Flusensieb/Filter reinigen.
Der Außengrill ist vom Mieter in einem sauberen Zustand zu übergeben, ansonsten behält sich die Hausverwaltung vor 50,00 Euro für die Reinigung von der Kaution einzubehalten.
Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Mieter, ist die Hausverwaltung berechtigt zusätzlich anfallende Reinigungskosten zu berechnen.
19. Weiter Hausregeln (Rauchen)
Rauchen im Haus ist nicht erlaubt. Bei nicht Einhaltung wird die Kaution einbehalten.
20. Änderungen
Änderungen der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Aufgaben und Preise bleiben vorbehalten. Der Hauseigentümer und sein Bevollmächtigter behalten sich das Recht vor, bei Währungsschwankungen, Währungsänderungen oder Energiepreisänderungen (Strom, Wasser, Heiz-Öl, Gas, usw.), die Preise anzupassen.
21. Datenschutz
Der Hauseigentümer, seine Bevollmächtigten und die Hausverwaltung behandeln die persönlichen Daten ihrer Kunden gemäß dem geltenden Datenschutzrecht. Die Daten werden in EDV Systemen übernommen und nicht an dritte weitergegeben, außer im Falle gesetzlicher Verpflichtung.
22. Gerichtsstand
DE-74821 Mosbach
